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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 8/22 (BFH) |
§§: | BewG § 14 Abs. 1 Satz 3, AO § 238 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Nießbrauch, Vervielfältiger, Zinssatz, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 929/19 Erb, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 14 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 8/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |