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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 33/20 (BFH)
§§: AO § 37 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AO § 218 Abs. 2
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Anrechnung, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde? Ist der einkommensteuerrechtliche Erstattungsanspruch aufgrund der Veranlagung abhängig von den Voraussetzungen und dem Umfang, in denen § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf die Jahressteuerschuld gestattet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.10.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 1511/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2022
Erledigungs-Az: VIII R 33/20
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: VII R 56/20 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 69