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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/21 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 31 Satz 3
Schlagwörter Kindergeld, Bruttoarbeitslohn, Nettolohnvereinbarung, Negative Einnahmen, Steuervergütung
Rechtsfrage: Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird? - Ist die Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergleichbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.11.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 2577/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 02 04