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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-490//24 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 2, AEUV Art. 108 Abs. 2, AEUV Art. 108 Abs. 3, VO (EU) 2015/1589 Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, COVID-19, Finnland
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission C(2024) 3536 final vom 29.5.2024 über die staatliche Beihilfe SA.58825 (2024/N) - Finnland - COVID-19 Damage compensation to passenger car ferry operators für nichtig zu erklären, und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/6661