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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/08 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5, HGB § 92 Abs. 4, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 253 Abs. 3
Schlagwörter Provision, Versicherungsvertreter, Aktivierung, Forderung
Rechtsfrage: Aktivierung von Provisionsforderungen eines Versicherungsmaklers: Wann sind Provisionsansprüche eines Versicherungsmaklers realisiert und wie sind die zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich so bezeichneten "Provisionsvorschüsse" bilanzsteuerrechtlich zu behandeln? Haben die sog. Stornoreserven weder den Charakter von Forderungen noch den eines bewertbaren Wirtschaftsgutes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 24.04.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 1242/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 33 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2010
Erledigungs-Az: X R 28/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 06