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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-1/22 (EuG) |
§§: | DVO (EU) 2021/1784 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, China, Nichtigkeit, Aluminium |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 der Kommission vom 8.10.2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären, - ihre im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten der Europäischen Kommission aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 84 S. 46 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs T-1/22 |