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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 27/21 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 4 b |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Erstattung, Beitragsrückerstattung, Steuerpflicht, Krankenversicherung |
Rechtsfrage: | 1. Kann die Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die auf einer sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierung des Versicherungsverhältnisses beruht, einen gemäß § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG steuerbaren Erstattungsüberhang auslösen? - 2. Liegt ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich zu beachtende Rückwirkungsverbot vor, als die mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführte Regelung des § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG auch die Erstattung von Beiträgen erfasst, die der Steuerpflichtige vor dem 1.1.2012 geleistet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1565/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 19 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.03.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 27/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 58 |