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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/22 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a, LStR Abschn. 9.5 |
Schlagwörter | Leasing, Sonderzahlung, Werbungskosten, Außendienst, Fahrtkosten, Abfluss |
Rechtsfrage: | Wie ist eine bei Abschluss eines Leasingvertrages geleistete Leasingsonderzahlung bei Ansatz der tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten eines Außendienstmitarbeiters als Werbungskosten im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a EStG zu behandeln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 667/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 9/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 61 |