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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 33/15 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 d Abs. 1 Satz 1, GewStG § 7
Schlagwörter Versorgungszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, Unterstützungskasse, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Erdienbarkeit
Rechtsfrage: 1. Sind Zuwendungen für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte nicht mehr (voll) erdienbare mittelbare Versorgungszusage in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten rückgedeckten Unterstützungskassenzusage nach § 4 d Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben oder ist lediglich der nicht mehr erdienbare Anteil der Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzusetzen? - 2. Ist eine knappe Unterschreitung der Erdienensdauer von 10 Jahren unschädlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 25.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 135/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 26 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2016
Erledigungs-Az: I R 33/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 86