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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Fachoberschule, Hochschule, Erststudium |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule im Anschluss an die Berufsausbildung als Kommunikationselektroniker und hauptberuflicher Betätigung im gleichen Arbeitsfeld mit dem Ziel, die allgemeine Hochschulreife für ein Elektronik-Erststudium zu erlangen, als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Fehlt bei Allgemeinwissen vermittelnden Schulen ein ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Veranlassung einer Erweiterung oder Änderung des Berufsfeldes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 254/03 (1) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 31 51 |