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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-283/15 (EuGH)
§§: AEUV Art. 45
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Niederlande, Schweiz, Freizügigkeit, Arbeitslohn, Arbeitseinkünfte, negative Einkünfte, Verlust, Eigentumswohnung, Zinsen
Rechtsfrage: 1. Sind die Bestimmungen des AEUV über die Freizügigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach ein Unionsbürger, der in Spanien wohnt und dessen Arbeitseinkünfte zu ca. 60 % von den Niederlanden und zu ca. 40 % von der Schweiz besteuert werden, seine negativen Einkünfte aus der in Spanien belegenen persönlich genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht von seinen in den Niederlanden besteuerten Arbeitseinkünften in Abzug bringen darf, wenn er im Wohnsitzstaat Spanien ein so niedriges Einkommen bezieht, dass die vorerwähnten negativen Einkünfte im betreffenden Jahr nicht zu einer Steuerminderung im Wohnsitzstaat führen können? - 2. a) Sofern Frage 1 bejaht wird: Muss jeder Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger einen Teil seiner Einkünfte erzielt, in diesem Fall den vollen Betrag der vorerwähnten negativen Einkünfte berücksichtigen? Oder gilt diese Verpflichtung lediglich für einen der betreffenden Beschäftigungsstaaten, und falls ja, für welchen? Oder muss jeder einzelne Beschäftigungsstaat (mit Ausnahme des Wohnsitzstaats) den Abzug eines Teils dieser negativen Einkünfte erlauben? - Wie ist dieser abzugsfähige Teil in letztgenanntem Fall zu ermitteln? - b) Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, in welchem Mitgliedstaat die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird, oder darauf, welcher Mitgliedstaat befugt ist, die mit der genannten Arbeit erzielten Einkünfte zu besteuern? - 3. Fällt die Antwort auf die unter 2 angeführten Fragen anders aus, wenn es sich bei einem der Staaten, in denen der Unionsbürger seine Einkünfte erzielt, um die Schweiz handelt, die kein Mitgliedstaat der EU ist und auch nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört? - 4. Inwiefern ist es in diesem Zusammenhang von Belang, ob die Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats (hier Spanien) eine Möglichkeit zum Abzug von Hypothekenzinsen für die Eigentumswohnung des Abgabenschuldners sowie eine Möglichkeit zur Verrechnung sich daraus für das betreffende Jahr ergebender steuerlicher Verluste mit etwaigen Einkünften aus diesem Staat in späteren Jahren vorsehen?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 294 S. 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.02.2017
Erledigungs-Az: Rs C-283/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 02 25