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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/23 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, EStG § 3 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Auflösungsverlust, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Teileinkünfteverfahren |
Rechtsfrage: | Begehren auf Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten im Insolvenzfall bei § 17 EStG: Bürgschaftsbegebungen vor der Krise einer Gesellschaft deren Berücksichtigung durch Einlösung im späteren Kriseneintritt erfolgte unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung vor der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG (Senatsurteil vom 11.7.2017 IX R 36/15, BFHE 258 S. 427, BStBl 2019 II S. 208). - Zulassung der Revision durch den BFH aufgrund Nichtberücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 c, 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) als offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler des FG. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 408/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2023 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 81 |