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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-698/21 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Selektivität, Kohlekraftwerk, Spanien |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.9.2021 in der Rechtssache T-328/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - a) das Urteil des Gerichts vom 8.9.2021 Rs T-328/18 aufzuheben; - b) der Gerichtshof möge über den Rechtsstreit selbst endgültig entscheiden, ohne ihn an das Gericht zurückzuverweisen, wie es Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs gestatte, und den Beschluss C(2017) 7733 final vom 27.11.2017 über die staatliche Beihilfe SA.47912 (2017/NN) - Spanien; Anreiz zu umweltschützenden Investitionen für Kohlekraftwerke für nichtig erklären; - c) der Kommission die Kosten sowohl des vorliegenden Verfahrens als auch des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 08.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-328/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 13 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-693/21 P und C-698/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 91 |