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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 5/20 (BFH)
§§: AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Einspruchsentscheidung, Antrag, Schlichte Änderung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.11.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 5012/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2021
Erledigungs-Az: III R 5/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig