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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 48/08 (BFH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b, UStG 1993 § 15 a Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Golfclub, Steuerbefreiung, Wettbewerb, Gewinnerzielungsabsicht, Sport, Gemeinnützigkeit, Verein
Rechtsfrage: 1. Erbringt ein gemeinnütziger Golfclub mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung seiner Golfanlage an Nichtmitglieder gegen Zahlung sog. Greenfee-Gebühren als auch mit der Nutzungsüberlassung bzw. der dauerhaften Zurverfügungstellung der Golfanlage an seine Mitglieder umsatzsteuerbare sonstige Leistungen, die aufgrund von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit sind? - 2. Liegt eine Einrichtung ohne Gewinnstreben i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL 77/388/EWG vor, wenn die Tätigkeit der Einrichtung nicht darauf gerichtet ist, für deren Mitglieder Gewinn zu erzielen? - Ist dabei der Zweck der Einrichtung maßgebend oder das tatsächliche Ergebnis ihrer Tätigkeit? - 3. Wird der eigentliche Kernbereich derjenigen Dienstleistungen, die im engen Zusammenhang mit dem Sport und der Körperertüchtigung stehen und die gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL 77/388/EWG von der Umsatzsteuer dann befreit sind, wenn sie von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigungen ausüben, vom Steuerbefreiungsausschlusstatbestand des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der RL 77/388/EWG erfasst? - 4. Tritt der Verein durch die Zurverfügungstellung der Golfanlage auch an Nichtmitglieder insoweit in unmittelbaren Wettbewerb mit der Tätigkeit von der Mehrwertsteuer unterliegenden anderweitigen gewerblichen Unternehmen ein? - 5. Liegt eine Änderung der Verhältnisse i.S. des 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG auch vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung deswegen ändert, weil sich der Steuerpflichtige, anders als im vorangegangenen Besteuerungszeitraum, auf eine Steuerbefreiung nach der RL 77/388/EWG beruft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.02.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 4943/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 892
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 50
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision