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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 64/05 |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 14 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Heilberufliche Tätigkeit, Ähnliche Tätigkeit, Heilpädagogin |
Rechtsfrage: | Erbringen Heilpädagogen, die aufgrund der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zwar mit Ärzten zusammenarbeiten, deren Berufsgruppe jedoch nicht über eine regelmäßige Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt, eine heilberufliche oder ähnliche heilberufliche Tätigkeit mit der Folge, dass die Umsätze aus dieser Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 26/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 64/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 41 |