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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-444/13 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 73, Richtlinie 2006/112/EG Art. 78 |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Bemessungsgrundlage, Kaufpreis |
| Rechtsfrage: | Sind die Art. 73 und 78 RL 2006/112/EG (MwStSystRL) dahin auszulegen, dass in der Situation, in der die Parteien in einem Kaufvertrag einen endgültigen und unwiderruflichen Preis vereinbaren und der Kaufvorgang anschließend von den Steuerbehörden wegen der Neubewertung des Verkäufers als steuerpflichtige Person als steuerbar angesehen wird, die darauf entfallende Mehrwertsteuer als im Preis inbegriffen anzusehen ist oder dahin, dass sie zu diesem Preis hinzugerechnet wird? Mit anderen Worten: Was ist die Bemessungsgrundlage für eine solche Lieferung? |
| Vorinstanz: | Tribunal Brasov (Rumänien) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2013 Nr. C 325 S. 14 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |