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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/21 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 5
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Miteigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft, Tausch, Regelungslücke
Rechtsfrage: Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i.S. des § 1 Abs. 5 GrEStG? - Der Kläger beruft sich auf die Bereinigung einer verworrenen Miteigentümerstruktur, die eine gesetzliche Regelungslücke darstellt und nachfolgend keine Belastung mit Grunderwerbsteuer rechtfertigt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.06.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 2704/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 18 38
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurteil BFH 27.7.2022 II R 30/21 (NV) - Wiedereinsetzung gewährt