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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/21 (BFH)
§§: UmwStG § 11 Abs. 1, UmwStG § 11 Abs. 2, BewG § 9, BewG § 11 Abs. 2, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54
Schlagwörter Umwandlung, Verschmelzung, Wertermittlung, Holding, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: 1. Ermittlung des Übertragungswerts einer nicht operativ tätigen inländischen Holdinggesellschaft bei grenzüberschreitender Verschmelzung - Berücksichtigung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts? - 2. Wann liegt eine nicht operativ tätige Holdinggesellschaft vor? - 3. Stellt die Nichtberücksichtigung eines negativen Geschäfts- oder Firmenwerts der Holdinggesellschaft bei grenzüberschreitender Verschmelzung einen Verstoß gegen das Unionsrecht dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.12.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 130/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 20 59
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 34/21