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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 54/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Berufliche Veranlassung, Alleinstehender, Kosten der Lebensführung |
Rechtsfrage: | Bleibt der ursprünglich berufliche Anlass der doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden bestehen, wenn im Vorgriff auf eine beantragte Versetzung der außerhalb des Beschäftigungsorts liegende eigene Hausstand aus privaten Gründen (Zusammenleben mit der Verlobten und deren Berufstätigkeit) in die Nähe des künftigen Versetzungsorts verlegt und die Unterkunft am Beschäftigungsort beibehalten wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 339/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.03.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 54/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |