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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 7/23 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Nutzungsüberlassung, Kraftfahrzeug, Parkplatz, Erste Tätigkeitsstätte, Minderung |
Rechtsfrage: | Mindern die von Arbeitnehmern gezahlten Entgelte für einen vom Arbeitgeber an der ersten Tätigkeitsstätte angemieteten Parkplatz den (nach der 1 %-Methode ermittelten) geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1234/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 19 83 |