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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 37/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Entnahme, Stille Reserven, Gewinnverwirklichung, Betriebsaufspaltung, Angehörige |
Rechtsfrage: | Liegt insoweit eine Entnahme vor, die zur anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven führt, als ein Einzelunternehmen durch Betriebsaufspaltung aufgeteilt wird und die beweglichen Wirtschaftsgüter zu Buchwerten auf die Betriebs-GmbH übergehen, an der ein naher Angehöriger (Tochter zu 49 v.H.) als Nur-Betriebsgesellschafter ohne Aufgeld beteiligt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4391/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 37/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |