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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 15/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Imbiss, Gaststätte, Wirtschaftlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Stellen der gleichzeitige Betrieb eines Eiscafés und eines Imbisses desselben Unternehmers in demselben Gebäude unter Verwendung derselben Außengastronomie gleichartige Betätigungen i.S. von § 2 Abs. 1 GewStG dar? Wie ist der wirtschaftliche Zusammenhang bei identischen, gleichartigen und ungleichartigen/sich ergänzenden Tätigkeiten zu beurteilen? Ist es für die Annahme des Sich-Ergänzens wirtschaftlicher Betätigungen i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG erforderlich, dass bei Vorliegen mehrerer gewerblicher Betätigungen desselben Unternehmers Produkte des einen Unternehmens in dem anderen Unternehmen mitverkauft werden? Kann die statistische Klassifikation der Gewerbezweige ein wesentliches Abgrenzungskriterium darstellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3662/14 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 12 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 15/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 71 |