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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 12/03 | 
| §§: | UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c | 
| Schlagwörter | Programme, Software, Steuersatz, Urheberrecht, Umsatzsteuer, Tarif | 
| Rechtsfrage: | Unterliegen die Umsätze für die Herstellung von Software dem ermäßigten Steuersatz (Übertragung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.01.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7087/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 01 74 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.11.2004 | 
| Erledigungs-Az: | V R 12/03, V R 33/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 26 62 | 
