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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 37/22 (BFH) |
§§: | AO § 89 Abs. 2, AO § 89 Abs. 3, ErbStG § 13 b Abs. 10 Satz 1 |
Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Gebühr, Lebenssachverhalt, Umwandlung, Junges Verwaltungsvermögen, Antragsteller |
Rechtsfrage: | Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft: Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9086/21 |