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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/21 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 38, EStG § 41 a, EStG § 38 a Abs. 1, SGB IV § 7 d, SGB IV § 7 e
Schlagwörter Zufluss, Arbeitslohn, Zeitwert, Gutschrift, Auszahlung, Verfügungsmacht, Garantie
Rechtsfrage: Fließt Arbeitslohn, der auf einem Zeitwertkonto gutgeschrieben wird, um ihn später in der ruhestandsnahen Freistellungsphase auszuzahlen, beim Fehlen einer Zeitwertkontengarantie nicht erst mit der Auszahlung des Arbeitslohns, sondern bereits mit dessen Gutschrift auf dem Zeitwertkonto zu (vgl. BMF-Schreiben vom 17.6.2009 - IV C 5-S 2332/07/0004, 2009/0406609, BStBl 2009 I S. 1286)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 122/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 08 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2023
Erledigungs-Az: VI R 28/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 55