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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/21 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4 a, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Bauleiter, Verpflegungsmehraufwand, Geldwerter Vorteil, Nachweis
Rechtsfrage: Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Bauleiter; insbesondere Zuordnungsentscheidung mit der Verpflichtung zur Wahrnehmung von mindestens einmal wöchentlichen Besprechungsterminen am Sitz des Arbeitgebers)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 24.11.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 6/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 01 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.2023
Erledigungs-Az: VI R 27/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 99