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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 32/01 |
§§: | EStG § 33, AO 1977 § 160, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Trinkgeld, Kur |
Rechtsfrage: | Sind Trinkgelder an namentlich nicht genannte Empfänger anlässlich einer Kur in Abano/Italien als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 491/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 32/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 06 08 |