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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/00 |
§§: | EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 4, GG Art. 3 Abs 1 |
Schlagwörter | Rente, Ertragsanteil, Verfassung, Sparerfreibetrag |
Rechtsfrage: | Verfassungswidrige Besteuerung von Renten gem. § 22 EStG (hier: einer Rente aus der Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe); unzulässige willkürliche Veränderung der Ertragsanteile? Berücksichtigung des Sparer-Freibetrages (Gleichstellung mit Kapitalerträgen)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8752/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 1/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 91 |