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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 19/21 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, DBA-Russland Art. 6 Abs. 1, DBA-Russland Art. 6 Abs. 4
Schlagwörter Darlehenszinsen, Gesellschafterdarlehen, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft: Ist ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.03.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 2756/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 12 49