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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/20 (BFH) |
§§: | AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Antrag, Schlichte Änderung, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5012/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 5/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |