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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-457/21 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 12.5.2021 Rs T-816/17 und T-318/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-816/17 und T-318/18 aufzuheben; - den Klagegrund eins in der Rechtssache T-816/17 und die Klagegründe zwei, vier, fünf und acht in der Rechtssache T-318/18 zurückzuweisen; - die Rechtssache zur erneuten Entscheidung über die noch nicht geprüften Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen; - hilfsweise, von der Befugnis in Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Gebrauch zu machen und den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden; - die Kostenentscheidung vorzubehalten, falls die Sache an das Gericht zurückverwiesen wird, oder Luxemburg, der Amazon EU S.à.r.l und der Amazon.com, Inc. die Kosten aufzuerlegen, falls der Rechtsstreit endgültig entschieden wird. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-816/17 und T-318/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 452 S. 10 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-457/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 88 |