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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 15/14 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 |
Schlagwörter | Gesellschafterdarlehen, Beherrschender Gesellschafter, Abgeltungsteuer, Tarif, Verfassung, Gleichbehandlungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Verstößt der Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes gemäß § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen gegen Art. 2 und 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3703/11 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1005 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 40 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |