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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 77/05
§§: FGO § 40 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Rechtsschutzbedürfnis, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Einkunftsart, Freiberufler, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Ist die Feststellung der Einkunftsart ein eigenständig anfechtbarer Teil des Feststellungsbescheids über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung? Rechtsschutzbedürfnis in Bezug auf die Umqualifizierung der Einkünfte einer Ingenieurs-Sozietät von freiberuflichen Einkünften in solche aus Gewerbebetrieb (Divergenz zu z.B. BFH-Urteil vom 15.4.2004 IV R 54/02, BFHE 206 S. 90, BStBl II 2004 S. 868)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.05.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 1024/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1408
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.07.2007
Erledigungs-Az: VIII R 77/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 75