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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 82/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Mittelpunkt, Außendienst
Rechtsfrage: Ungekürzter Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer einer Produkt- und Fachberaterin, die über keinen eigenen Arbeitsplatz am Stammsitz des Arbeitgebers verfügt und an zwei Tagen pro Woche ausschließlich im Arbeitszimmer und an drei Tagen im Außendienst tätig ist. Ist für die Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit maßgebend, ob das Arbeitszimmer der einzige feste Anlaufpunkt ihrer Tätigkeit ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.04.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 2176/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2002
Erledigungs-Az: VI R 82/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 18 71