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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-508/21 P (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 264 |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Pfand, Mehrwertsteuer, grenznahe Getränkehändler, Deutschland |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 9.6.2021 in der Rechtssache T-47/19 (Dansk Erhverv/Kommission): Die Rechtsmittelführerin beantragt, - den Tenor des angefochtenen Urteils aufzuheben; - über die Rechtssache T-47/19 zu entscheiden und Abschnitt 3.3. des angegriffenen Beschlusses (Beschluss C(2018) 6315 final über die staatliche Beihilfe SA.44865 (2016/FC) - Deutschland - Mutmaßliche staatliche Beihilfe an grenznahe deutsche Getränkehändler) für nichtig zu erklären; - der Klägerin im ersten Rechtszug die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen; - allen Parteien und Streithelfern ihre eigenen Kosten für das Verfahren im ersten Rechtszug aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 09.06.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-47/19 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 2 S. 14 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 14.09.2023 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-508/21 P und C-509/21 P |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 25 |