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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 66/15 (BFH)
§§: EStG § 2 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, DBA NLD Art. 5 Abs. 1, DBA-Niederlande Art. 9, DBA-Niederlande Art. 20 Abs. 2
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung, Belastingadviseur, Niederlande
Rechtsfrage: Wie weit reicht die seit dem Jahr 2008 geltende Ausnahme vom Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus EU-Betriebsstätten? Sind in den Niederlanden bezogene Einkünfte als beratender Belastingadviseur nach § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 2009 vom Progressionsvorbehalt auszunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.07.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1807/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 23 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2017
Erledigungs-Az: I R 66/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 07 92