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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 15/22 (BFH) |
§§: | EStG § 2 a Abs. 3, EStG § 2 a Abs. 4, DBA-Italien Art. 7, DBA-Italien Art. 24 Abs. 3 a, AEUV Art. 49 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Betriebsstätte, Ausland, Niederlassungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2 a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 274/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 15 31 |