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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/17 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 2
Schlagwörter Bewirtung, Betriebsausgabe, Beschränkung
Rechtsfrage: Sind die Aufwendungen eines Betreibers von Autobahnraststätten für die kostenlose Bewirtung von Busfahrern, die diese Raststätten mit einem mit potentiellen Kunden gefüllten Bus ansteuern, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränkt als Betriebsausgabe abziehbar oder ist die Rückausnahme des § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.04.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 11255/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1157
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2018
Erledigungs-Az: X R 24/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 13 90