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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 69/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | Vor Selbstbezug eines erworbenen Einfamilienhauses getätigte Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen als nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten (Erhaltungsaufwand) oder Herstellungskosten (anschaffungsnaher Aufwand)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 7506/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 69/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 06 |