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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/10 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 3, BGB § 133, BGB § 157 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Apotheke, Aufgabeerklärung, Auslegung |
Rechtsfrage: | Versteuerung eines Aufgabegewinns: Wurde für zwei verpachtete Apotheken im Streitjahr die Betriebsaufgabe erklärt (Auslegung der Angaben und Vermerke in der Anlage GSE zur Steuererklärung) oder erfolgte eine Zwangsbetriebsaufgabe bereits in früheren Jahren, weil aufgrund der gegebenen Sachlage eine Weiterführung durch die Verpächter/Rechtsnachfolger nicht möglich war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2744/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 16/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 80 |