Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1693/21 (BVerfG)
§§: GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, GG Art. 83, GG Art. 87 Abs. 3 Satz 2, GG Art. 108 Abs. 1, MiLoG § 14, MiLoG § 20, MiLoG § 15, AEUV Art. 56, RL 96/71/EG
Schlagwörter Arbeitsrecht, Berufsausübungsfreiheit, Bundeseigenverwaltung, Dienstleistungsfreiheit, Fahrer, Gesetzgebungskompetenz, Güterbeförderung, Logistik, Mindestlohn, Spediteur, Verfassung, Verkehr, Zoll, EG
Rechtsfrage: Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmen - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.08.2020
Vorinstanz/AZ: VII R 34/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 06 79
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 11.01.2022
Erledigungs-Az: 1 BvR 1693/21
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen