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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 69/96 |
§§: | UStG § 18 Abs. 9 J: 1991, UStDV § 61 Abs. 1 J: 1991, Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3, RL 79/1072/EWG Art. 3 |
Schlagwörter | Vergütung, Einfuhrumsatzsteuer, Ersatzbeleg, Verlust, Nachweis, Zweitschrift |
Rechtsfrage: | Kann ein Unternehmer Vergütung von Einfuhrumsatzsteuer erhalten, wenn er bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen des Originalersatzbeleges (Verlust auf dem Postweg) den Nachweis durch Vorlage einer Zweitschrift des Ersatzbeleges führt? - Zählt ein Ersatzbeleg zu den "Rechnungen und Einfuhrbelegen", die gemäß § 61 Abs. 1 Satz 5 UStDV im Original vorgelegt werden müssen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2741/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 1065 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 69/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | BFH-Beschluß vom 3.3.1998, V R 69/96 (NV) Ruhen des Verfahrens - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 17 |