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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 30/17 (BFH) |
§§: | AO § 233 a, AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, AO § 239 Abs. 1 Satz 3, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Vollverzinsung, Nachzahlungszinsen, Zinsfestsetzung, Festsetzungsfrist, Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Gilt die Grundkonzeption der Abgabenordnung, wonach ergangenen Grundlagenbescheiden eine von Gesetzes wegen mit zwei Jahren bemessene und mit Erlass des Grundlagenbescheides beginnende Frist für deren Auswertung zugestanden wird (§ 171 Abs. 10 AO), auch für Zinszwecke i.S. des § 233 a AO und somit auch für das Verhältnis von Steuer- und Zinsfestsetzung (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2219/14 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 12 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 30/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 96 |