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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 64/08 (BFH)
§§: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1615 l Abs. 3, BGB § 1609 Abs. 2, SGB XI § 20 Satz 1
Schlagwörter Unterhalt, Opfergrenze, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Rückwirkung
Rechtsfrage: In welcher Höhe können Unterhaltszahlungen an den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamem Kind berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltleistende selbst nur über ein geringes verfügbares Nettoeinkommen verfügt? - Ist wegen Wegfalls des Nachrangs in § 1615 l Abs. 3 BGB zum 1.1.2008 bei der nichtehelichen Kindesmutter auch für die Vergangenheit die Opfergrenzenregelung nicht mehr anzuwenden, so dass die Hälfte des dem Partner zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens bis zum Höchstbetrag abzugsfähig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2008
Vorinstanz/AZ: IV 700/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 03 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2009
Erledigungs-Az: VI R 64/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 67