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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 42/03
§§: KraftStG § 3 Nr. 7, KraftStG § 2 Nr. 6 J: 1961
Schlagwörter Sonderfahrzeug, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Steuerbefreiung, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Ist ein Transportfahrzeug (LKW DB, Typ 1617), das zum Transport von forstwirtschaftlichen Fahrzeugen im Rahmen eines gewerblichen Holzrücktechnikbetriebes eingesetzt wird, als Sonderfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit? Muss es sich bei dem einsetzenden Betrieb um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2003
Vorinstanz/AZ: I 742/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1200
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2004
Erledigungs-Az: VII R 42/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 05