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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 43/12 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Stipendium, Steuerfreiheit, Lebensunterhalt, Gegenleistung |
Rechtsfrage: | Übersteigt ein Stipendium in Höhe von 2.700 Euro monatlich, das einer Volljuristin im Rahmen ihres Forschungsaufenthalts als Wissenschaftlerin an einem Kolleg gewährt wird, den für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag (§ 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG), so dass die auf der Grundlage des Stipendiums geleisteten Zahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 39/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 32 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 43/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 72 |