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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 21/10 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Beteiligung, Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Durchgangserwerb
Rechtsfrage: Sind die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach dem zivilrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils stets nach dem Durchschnittswert zu ermitteln, oder ist im Streitfall hinsichtlich eines erworbenen und alsbald an die Mitgesellschafter weitergereichten Teilanteils ein Durchgangserwerb anzunehmen, der die direkte Zuordnung der auf diesen Teilanteil entfallenden Anschaffungskosten im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.03.2010
Vorinstanz/AZ: 13 K 2850/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 18 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: IV R 21/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 27