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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 8/04
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 191 Abs. 1, AO 1977 § 240, AO 1977 § 227
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführerhaftung, Säumniszuschlag, Sequestration, Erlass
Rechtsfrage: Haftet der ehemalige Geschäftsführer auch für die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der mittlerweile im HR gelöschten GmbH angefallenen Säumniszuschläge, so dass die seit der Sequestration entstandenen Säumniszuschläge nur zur Hälfte nach § 227 AO 1977 zu erlassen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.03.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 4360/01 H
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2004
Erledigungs-Az: VII R 8/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 59