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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/20 (BFH) |
§§: | AO § 169 Abs. 2, AO § 378 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Leichtfertige Steuerverkürzung, Sorgfaltspflicht, Festsetzungsverjährung |
Rechtsfrage: | Sorgfaltspflichten eines Kaufmanns: Treffen im Rahmen der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 378 AO den Kaufmann höhere Sorgfaltspflichten als andere Steuerpflichtige, wenn die steuerbegründenden Rechtsgeschäfte nicht zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 381/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 35/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 17 64 |