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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/08
§§: EigZulG § 17
Schlagwörter Genossenschaft, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Anforderungen an eine Genossenschaft nach § 17 EigZulG: Handelt es sich bei der X-Wohnungsgenossenschaft e.G. nicht um eine Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG, weil sie die neu angeschafften und errichteten Wohnungen nicht überwiegend (von 196 nur 37) an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen und ihr Geschäftsguthaben nicht zu mehr als 2/3 zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.12.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 2346/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2008
Erledigungs-Az: IX R 3/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 44 61