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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1061/00 (BVerfG)
§§: VwVfG § 45 Abs. 3
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Wiedereinsetzung, öffentliche Bekanntmachung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidung: Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtung eines öffentlich bekannt gemachten Beschlusses aufgrund unterbliebener Anhörung?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 13.04.2000
Vorinstanz/AZ: III ZR 165/99
Vorinstanz/Fundstelle: BGHZ 144 S. 210
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.07.2001
Erledigungs-Az: 1 BvR 1061/00
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des BGH-Urteils