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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-331/07 (EuG)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Bergbau
Rechtsfrage: Ist Art. 1 Abs. 2 der Entscheidung der Beklagten, in dem die im Jahre 2003 nach dem Programm "Bergbau 2" gewährte regionale Beihilfe in Höhe von 800.000 Euro für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und festgestellt wird, dass diese Beihilfe folglich nicht ausgezahlt werden könne, für nichtig zu erklären? Ist hilfsweise der letzte Satz des Art. 1 Abs. 2 der Entscheidung, wonach "diese Beihilfe folglich nicht gewährt werden kann", für nichtig zu erklären?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 247 S. 40
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache