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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 49/22 (BFH) | 
| §§: | DBA-USA Art. 20 Abs. 1 Satz 1, DBA-USA Art. 4 | 
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Ansässigkeit, Steuerbefreiung, Lehrer | 
| Rechtsfrage: | Bestimmt sich die Ansässigkeit i.S. des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 nur nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 oder im Fall der Doppelansässigkeit zusätzlich nach der Tie-Breaker-Rule (Art. 4 Abs. 2 DBA-USA 1989/2008)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.09.2021 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 12059/20 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 76 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.07.2023 | 
| Erledigungs-Az: | I R 49/22 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 7.7.2023) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |