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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/23 (BFH)
§§: DSGVO Art. 15
Schlagwörter Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht, Außenprüfung
Rechtsfrage: 1. Umfasst Art. 15 Abs. 1 DSGVO einen Auskunftsanspruch auf die beim Betroffenen erhobenen Daten, wenn dem Betroffenen klar ist, welche Daten der Verantwortliche über ihn hat, namentlich, weil der Betroffene diese selbst im Rahmen eines bestimmten, klar abgrenzbaren Verwaltungsverfahrens in Steuersachen dem Verantwortlichen überlassen hat? - 2. Knüpft die Vorlagepflicht gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO lediglich an die Auskunftspflicht gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO an oder reicht sie weiter als diese? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.02.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 641/20 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 21 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.01.2024
Erledigungs-Az: IX R 25/23 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 01 28