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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1079/20 (BVerfG) |
| §§: | AStG § 1 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Konzerndarlehen, Ausbuchung, Einkünftekorrektur, Darlehensbesicherung, Fremdüblichkeit |
| Rechtsfrage: | Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung eines unbesicherten Konzerndarlehens - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 14.08.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 34/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 27 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 08.11.2023 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1079/20 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an BFH |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 01 45 |